Steuerberater dürfen in Kindergeldangelegenheiten
nicht helfen. Das entschied das Sozialgericht Aachen (Aktenzeichen:
S 13 KG 1/12). In dem Fall hatte ein bevollmächtigter Steuerberater
für seine Mandanten Widerspruch gegen einen ablehnenden
Kindergeldbescheid eingelegt.
Aachen (dapd). Steuerberater dürfen in Kindergeldangelegenheiten
nicht helfen. Das entschied das Sozialgericht Aachen (Aktenzeichen:
S 13 KG 1/12). In dem Fall hatte ein bevollmächtigter Steuerberater
für seine Mandanten Widerspruch gegen einen ablehnenden
Kindergeldbescheid eingelegt.
Das gehe nicht, urteilte das Sozialgericht. Eine solche
Beratungsaufgabe gehöre nicht als Nebenleistung zum Berufs- oder
Tätigkeitsbild eines Steuerberaters, ihm fehlten dazu die vertieften
rechtlichen Kenntnisse des Sozialrechts.
dapd.djn/T2012102603041/ome/K2120/mwa
(Aachen)