Häufig können die Finanzämter nicht vor März mit
der Bearbeitung der Einkommenssteuererklärungen für 2012 beginnen.
Erst dann liegen der Steuerverwaltung erforderliche, von Dritten
elektronisch zu übermittelnde Steuerdaten vor. Darauf weist das
Bayerische Landesamt für Steuern hin.
München (dapd). Häufig können die Finanzämter nicht vor März mit
der Bearbeitung der Einkommenssteuererklärungen für 2012 beginnen.
Erst dann liegen der Steuerverwaltung erforderliche, von Dritten
elektronisch zu übermittelnde Steuerdaten vor. Darauf weist das
Bayerische Landesamt für Steuern hin.
Arbeitgeber, Versicherungen und andere Institutionen haben bis
28. Februar Zeit, die von den Finanzämtern benötigten Steuerdaten
elektronisch zu übermitteln. Das betrifft etwa
Lohnsteuerbescheinigungen, Rentenbezugsmitteilungen oder die
Beitragsdaten zur Altersvorsorge sowie zur Kranken- und
Pflegeversicherung.
Die bundesweit an eine zentrale Stelle übermittelten Daten müssen
anschließend aufbereitet und den Finanzämtern in den Bundesländern
zugeordnet werden, damit sie bei der Veranlagung berücksichtigt
werden können. Sind die Daten noch nicht vorhanden, kann die
Steuererklärung nicht bearbeitet werden.
dapd.djn/T2013012700679/ome/K2120/rad
(München)