Wer mit der ersten elektronischen
Lohnabrechnung im Jahr 2013 keine böse Überraschung erleben möchte,
muss die Freibeträge für das kommende Jahr bis Ende 2012 neu
beantragen. Ansonsten besteht die Gefahr, dass Steuervorteile
verloren gehen. Darauf weist die Oberfinanzdirektion Karlsruhe hin.

Karlsruhe (dapd). Wer mit der ersten elektronischen
Lohnabrechnung im Jahr 2013 keine böse Überraschung erleben möchte,
muss die Freibeträge für das kommende Jahr bis Ende 2012 neu
beantragen. Ansonsten besteht die Gefahr, dass Steuervorteile
verloren gehen. Darauf weist die Oberfinanzdirektion Karlsruhe hin.

Hintergrund ist die Einführung des ELSTAM-Systems, mit dem ab
2013 alle Daten für den Lohnsteuerabzug zwischen Finanzämtern,
Unternehmen und Arbeitnehmern elektronisch übermittelt werden. Mit
der Umstellung müssen die Freibeträge für den Lohnsteuerabzug neu
beantragt werden.

Bis 2010 wies die Papier-Lohnsteuerkarte die für den
Lohnsteuerabzug im jeweiligen Jahr die relevanten Daten aus. Die
Freibeträge waren jährlich neu einzutragen. Für die Jahre 2011 und
2012 galt eine Übergangsregelung: Vor der Einführung des neuen
elektronischen Verfahrens wurden keine Papier-Lohnsteuerkarten mehr
ausgegeben. Dabei waren in den vergangenen zwei Jahren ausnahmsweise
die Freibeträge ohne Antrag im Folgejahr weiterhin gültig.

Wer Freibeträge berücksichtigen lassen möchte, beispielsweise als
Berufspendler, kann seit Oktober bei seinem zuständigen Finanzamt
einen Antrag stellen. Zur Vermeidung langer Wartezeiten empfiehlt
sich der Postweg. Ein Vordruck ist im Internet unter
www.formulare-bfinv.de zu finden sowie im Finanzamt erhältlich.

dapd.djn/T2012100401416/ome/K2120/rad

(Karlsruhe)