Das steuerfrei gestellte Existenzminimum wird in
den Jahren 2013 und 2014 um insgesamt 348 Euro angehoben. Für einen
Alleinverdiener senkt sich die Steuerbelastung damit um etwa 70 Euro
im Jahr. 2014 wird dann auch der steuerliche Kinderfreibetrag
angepasst.
Berlin (dapd). Das steuerfrei gestellte Existenzminimum wird in
den Jahren 2013 und 2014 um insgesamt 348 Euro angehoben. Für einen
Alleinverdiener senkt sich die Steuerbelastung damit um etwa 70 Euro
im Jahr. 2014 wird dann auch der steuerliche Kinderfreibetrag
angepasst.
Hintergrund ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
aus dem Jahr 1992, derzufolge der notwendige Lebensunterhalt
besteuert werden darf. Diese verfassungsrechtliche Vorgabe wird
durch das steuerfreie Existenzminimum gewährleistet, das alle zwei
Jahre auf den Prüfstand kommt.
dapd.djn/T2012112902123/ome/K2120/rad
(Berlin)