Ab kommendem Jahr wird das Elterngeld nicht mehr
auf Basis des Nettoeinkommens der vergangenen zwölf Monate
berechnet, sondern auf Basis des Bruttogehalts, von dem Steuern und
Sozialabgaben mit Pauschalsätzen abgezogen werden.
Hemsbach (dapd). Ab kommendem Jahr wird das Elterngeld nicht mehr
auf Basis des Nettoeinkommens der vergangenen zwölf Monate
berechnet, sondern auf Basis des Bruttogehalts, von dem Steuern und
Sozialabgaben mit Pauschalsätzen abgezogen werden. Für die
Ermittlung des pauschalen Steuerabzugs ist die Steuerklasse der
letzten Gehaltsabrechnung vor der Geburt des Kindes maßgebend,
berichtet das Internetportal steurrat24.de.
Wird die Steuerklasse vor der Geburt gewechselt, wird das nur
berücksichtigt, wenn sie für die Mehrzahl der letzten zwölf Monate
angewandt wurde. Das bedeutet: Eltern müssen die Steuerklasse
spätestens sieben Monate vor dem Geburtsmonat des Kindes ändern,
damit sie anerkannt wird und das Elterngeld entsprechend steigt.
dapd.djn/T2012082301694/ome/K2120/rad
(Hemsbach)