Wer andere über seinen Internetanschluss surfen
lässt, geht mitunter ein hohes Risiko ein. Unter Umständen haftet er
nämlich für den Fall, dass sich seine Mitsurfer strafbar machen –
etwa wenn sie illegal Musik oder Filme herunterladen oder sich
Raubkopien von Programmen aus dem Netz „ziehen“.

Berlin (dapd). Wer andere über seinen Internetanschluss surfen
lässt, geht mitunter ein hohes Risiko ein. Unter Umständen haftet er
nämlich für den Fall, dass sich seine Mitsurfer strafbar machen –
etwa wenn sie illegal Musik oder Filme herunterladen oder sich
Raubkopien von Programmen aus dem Netz „ziehen“.

Während die großen Anbieter von Netzzugängen von dieser
sogenannten Störerhaftung befreit sind, ist nach wie vor unklar,
inwieweit Privatnutzer oder auch Betreiber von Cafés oder Hotels
betroffen sein können, wenn sie ihr Netz für Dritte öffnen.

Einige Betreiber versuchen deshalb, sich abzusichern, indem sie
kostenfreie Zugänge nur nach Bestätigung entsprechender
Nutzungsbedingungen und einem persönlichen Login ermöglichen. Begeht
der Nutzer dann etwa eine Urheberrechtsverletzung, können sie die
Haftung gegebenenfalls weiterreichen.

Die ehrenamtliche Initiative „Freifunk“, die für freie
Internetzugänge für alle kämpft, hilft privaten Anbietern von
WLAN-Zugängen für Dritte dagegen dabei, den Datenverkehr über Server
im Ausland zu lenken. Dort ist die Rechtslage anders.

dapd.djn/T2012101950304/dbo/rad/mwa

(Berlin)