Der Streit über die umstrittene Werbung für den
Früchtequark „Monsterbacke“ geht in eine neue Runde. Der
Bundesgerichtshof (BGH) verkündete am Mittwoch überraschend kein
Urteil, sondern legte eine rechtliche Vorfrage dem Europäischen
Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg vor.
Karlsruhe (dapd). Der Streit über die umstrittene Werbung für den
Früchtequark „Monsterbacke“ geht in eine neue Runde. Der
Bundesgerichtshof (BGH) verkündete am Mittwoch überraschend kein
Urteil, sondern legte eine rechtliche Vorfrage dem Europäischen
Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg vor. Erst wenn dieser über die
Anwendbarkeit einer europäischen Vorschrift entschieden hat, wird
der BGH das Schlussurteil sprechen. Erfahrungsgemäß dauern
Vorabentscheidungen vor dem EuGH mindestens ein Jahr.
Streitpunkt ist der Werbeslogan „So wichtig wie das tägliche Glas
Milch“. Zwar enthält der speziell für Kinder angebotene Quark so
viel Kalzium wie ein Glas Milch, allerdings deutlich mehr Zucker.
Die Zentrale zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs greift die
Werbung deshalb als irreführend an.
(Aktenzeichen: Bundesgerichtshof I ZR 36/11)
(Zusammenfassung bis 1500, 35 Zeilen)
dapd.djn/T2012120551751/uk/mwa
(Karlsruhe)