Wer als Estrichleger seinen Job wegen
Verschleiß-Erscheinungen in den Knien aufgeben muss, bekommt
Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Das hat das
Sozialgericht Heilbronn entschieden. Die Berufsgenossenschaft hatte
die Erkrankung nicht als Berufskrankheit anerkennen wollen.
Heilbronn (dapd). Wer als Estrichleger seinen Job wegen
Verschleiß-Erscheinungen in den Knien aufgeben muss, bekommt
Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Das hat das
Sozialgericht Heilbronn entschieden. Die Berufsgenossenschaft hatte
die Erkrankung nicht als Berufskrankheit anerkennen wollen. Die
Beschwerden seien weniger die Folge des Verschleißes, sondern auf
das Übergewicht sowie eine angeborene Fehlstellung der Kniegelenke
zurückzuführen.
Das Gericht sah das anders: Bei mehr als 30.000 Arbeitsstunden
des Mannes treten andere Ursachen, die der Grund für die Beschwerden
sein können, hinter die Kniebelastungen durch den Job zurück. Der
Estrichleger kann damit jetzt mit Leistungen der
Berufsgenossenschaft rechnen.
(Aktenzeichen: SG Heilbronn S 6 U 1145/09)
dapd.djn/T2012062902206/ome/k2120/ph/
(Heilbronn)