Wer sich im hohen Alter zum Studieren
entschließt, darf nicht mit einer Verbesserung seiner
Rentensituation rechnen. Das entschied das Landessozialgericht
Baden-Württemberg (Aktenzeichen: L 4 R 2791/11). Zwar wirken sich
Studienzeiten generell in der gesetzlichen Rentenversicherung
positiv aus.

Stuttgart (dapd). Wer sich im hohen Alter zum Studieren
entschließt, darf nicht mit einer Verbesserung seiner
Rentensituation rechnen. Das entschied das Landessozialgericht
Baden-Württemberg (Aktenzeichen: L 4 R 2791/11). Zwar wirken sich
Studienzeiten generell in der gesetzlichen Rentenversicherung
positiv aus. Damit möchte der Gesetzgeber einen sozialen Ausgleich
dafür schaffen, dass ein Versicherter aus persönlichen Gründen keine
Beitragszahlungen leisten konnte, wie es bei einem Studium, aber
auch bei Kindererziehungszeiten oder Arbeitslosigkeit der Fall ist.

Nicht anerkannt wird nach der Entscheidung des Gerichts für die
Bemessung der Rente jedoch ein sogenanntes Seniorenstudium. Der
Grund: Es werde nicht dafür aufgenommen, einen bestimmten Beruf zu
auszuüben, entschieden die Richter.

dapd.djn/T2012091702284/ome/K2120/mhs

(Stuttgart)