Das Finanzgericht Baden-Württemberg befasst
sich mit der Frage, ob die derzeitige Regelung für den Abzug von
Vorsorgeaufwendungen verfassungskonform ist. Hintergrund ist die
Nichtabziehbarkeit von Beiträgen für Versicherungen, die über die
Krankenversicherung hinausgehen.
Stuttgart (dapd). Das Finanzgericht Baden-Württemberg befasst
sich mit der Frage, ob die derzeitige Regelung für den Abzug von
Vorsorgeaufwendungen verfassungskonform ist. Hintergrund ist die
Nichtabziehbarkeit von Beiträgen für Versicherungen, die über die
Krankenversicherung hinausgehen. So hatte der Gesetzgeber
festgelegt, dass Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung voll
als Sonderausgaben berücksichtigt werden, Beiträge etwa zu Unfall-,
Haftpflicht-, Risikolebens- und Arbeitslosenversicherung dagegen
kaum noch absetzbar sind.
Sollte der Fall noch vom Bundesfinanzhof abschließend beurteilt
werden müssen, könnten Steuerzahler eine Aussetzung ihres Verfahrens
beantragen. So könnten sie von einer steuerzahlerfreundlichen
Entscheidung der obersten Finanzrichter profitieren.
(Aktenzeichen: Finanzgericht Baden-Württemberg 9 K 242/12)
dapd.djn/T2012072301749/ome/K2120/rad
(Stuttgart)