Rechtstipp: Keine Kündigung nach Ablehnung von Altersteilzeit
Arbeitnehmer, die das Angebot einer Altersteilzeit ablehnen, dürfen nicht gekündigt werden. Das gilt jedenfalls dann, wenn der Arbeitgeber sie auf einem Ersatzarbeitsplatz im Unternehmen beschäftigten könnte, wie das Landesarbeitsgericht Berlin entschied.