Sturz in Kantine ist kein Arbeitsunfall
Stürzt ein Arbeitnehmer während seiner Mittagspause in der Betriebskantine, ist dies kein versicherter Arbeitsunfall. Das stellte das Landessozialgericht Baden-Württemberg klar (Aktenzeichen: L 6 U 1735/12). Nur die Wege bis zur Kantine beziehungsweise von der Kantine zurück zum Arbeitsplatz seien versichert, nicht jedoch der Aufenthalt selbst.
Streit um Arbeitsunfall
Wer als Estrichleger seinen Job wegen Verschleiß-Erscheinungen in den Knien aufgeben muss, bekommt Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Das hat das Sozialgericht Heilbronn entschieden. Die Berufsgenossenschaft hatte die Erkrankung nicht als Berufskrankheit anerkennen wollen.