Sturz in Kantine ist kein Arbeitsunfall
admin2013-04-20T22:20:07+02:00Stürzt ein Arbeitnehmer während seiner Mittagspause in der Betriebskantine, ist dies kein versicherter Arbeitsunfall. Das stellte das Landessozialgericht Baden-Württemberg klar (Aktenzeichen: L 6 U 1735/12). Nur die Wege bis zur Kantine beziehungsweise von der Kantine zurück zum Arbeitsplatz seien versichert, nicht jedoch der Aufenthalt selbst.