Sturz in Kantine ist kein Arbeitsunfall

2013-04-20T22:20:07+02:00

Stürzt ein Arbeitnehmer während seiner Mittagspause in der Betriebskantine, ist dies kein versicherter Arbeitsunfall. Das stellte das Landessozialgericht Baden-Württemberg klar (Aktenzeichen: L 6 U 1735/12). Nur die Wege bis zur Kantine beziehungsweise von der Kantine zurück zum Arbeitsplatz seien versichert, nicht jedoch der Aufenthalt selbst.

Sturz in Kantine ist kein Arbeitsunfall2013-04-20T22:20:07+02:00

Streit um Arbeitsunfall

2012-08-11T05:05:02+02:00

Wer als Estrichleger seinen Job wegen Verschleiß-Erscheinungen in den Knien aufgeben muss, bekommt Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Das hat das Sozialgericht Heilbronn entschieden. Die Berufsgenossenschaft hatte die Erkrankung nicht als Berufskrankheit anerkennen wollen.

Streit um Arbeitsunfall2012-08-11T05:05:02+02:00