Rechtstipp: Einmaliger Arbeitszeitbetrug bringt fristlose Kündigung
Arbeitnehmer, die beim Ausfüllen von Stundenzetteln schummeln, müssen grundsätzlich mit einer fristlosen Kündigung rechnen. Dabei kommt es nach einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz auch nicht darauf an, ob es sich bei dem Falscheintrag um einen einmaligen Vorfall handelt.