Rechtstipp: Einmaliger Arbeitszeitbetrug bringt fristlose Kündigung

Arbeitnehmer, die beim Ausfüllen von Stundenzetteln schummeln, müssen grundsätzlich mit einer fristlosen Kündigung rechnen. Dabei kommt es nach einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz auch nicht darauf an, ob es sich bei dem Falscheintrag um einen einmaligen Vorfall handelt.

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