Baugrundrisiko vertraglich regeln
Vertragspartner sollten regeln, wer das Baugrundrisiko trägt. Das empfiehlt die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein. Denn der früher einmal geltende Grundsatz "Das Baugrundrisiko liegt beim Auftraggeber" treffe heute nicht mehr zu. Heute erfolge die Zuweisung des Baugrundrisikos immer durch den Vertrag.