Steuerprobleme bei Ehegattenarbeitsverhältnis
Arbeitsverhältnisse unter Ehegatten sind steuerlich anzuerkennen, wenn die Arbeitsleistung durch Festlegung der Arbeitszeiten geregelt oder durch Stundenaufzeichnungen nachgewiesen werden kann. Das geht aus einer Entscheidung des Finanzgerichts Düsseldorf (Aktenzeichen: 9 K 2351/12 ) hervor.