Bauherren haben Recht auf Unternehmererklärung zur EnEV

Bau- und Handwerksfirmen sind verpflichtet, ihren Auftraggebern mit einer sogenannten Unternehmererklärung zu bestätigen, dass bei energetischen Sanierungen die Auflagen der Energieeinsparverordnung (EnEV) eingehalten wurden. Bauherren und Hausbesitzer sollten diese Erklärung unbedingt einfordern, rät der Verband Privater Bauherren (VPB).

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