Immobilien-Erben dürfen Abschreibungen des Erblassers fortführen
Wer eine Immobilie vermietet, kann die sogenannte Absetzung für Abnutzung (AfA) als Werbungskosten geltend machen. Damit werden die Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Gebäudes auf die Nutzungsdauer und den jeweiligen Eigentümer verteilt.