Fußballturnier kann nicht als Dienstsport abgesetzt werden

Auch Sport kann beruflich veranlasst und der finanzielle Aufwand damit als Werbungskosten steuerlich absetzbar sein - etwa wenn Polizisten am Dienstsport teilnehmen müssen. Beteiligen sich Finanzbeamte jedoch an Fußballturnieren der Finanzverwaltung, können die Kosten nicht geltend gemacht werden. Das entschied der Bundesfinanzhof (Aktenzeichen: VI B 110/11).

Newsletteranmeldung

Nach oben