Rechtstipp: Keine Fahrerlaubnis nach Herzinfarkt
admin2013-02-19T08:30:02+01:00Hat ein Kraftfahrer einen Herzinfarkt erlitten, darf die Verkehrsbehörde eine Nachuntersuchung durch einen Internisten mit verkehrsmedizinischer Qualifikation verlangen. Die Bescheinigung eines Zentrums für Arbeitsmedizin reicht dafür nicht aus.