Bank haftet nicht für durch Berater vermittelte Kapitalanlage
Beim Erwerb einer unwirtschaftlichen Immobilie auf Rat eines bankunabhängigen Anlageberaters trägt der Verbraucher das Risiko und nicht die kreditgebende Bank. Das hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden und damit ein Urteil des Landgerichts Paderborn bestätigt, wie das Gericht am Montag mitteilte.