Behinderte Kinder mit geringem Einkommen können Kindergeld bekommen

Die Eltern eines behinderten Kindes erhalten grundsätzlich Kindergeld, wenn der Nachwuchs durch sein Handicap von vornherein in der Berufswahl so eingeschränkt ist, dass ihm nur eine behinderungsspezifische Ausbildung mit späteren ungünstigen Beschäftigungsmöglichkeiten offensteht. Das entschied der Bundesfinanzhof (Aktenzeichen: III R 29/09).

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