Kinderkur: Mama darf mit
Hängt der Erfolg einer Kinderkur davon ab, dass das Kind bei der Heilbehandlung von seiner Mutter begleitet wird, so muss die Rentenversicherung auch die Unterbringungskosten für die Mutter übernehmen. Das entschied das Sozialgericht Gießen (Aktenzeichen: S 4 R 284/11 ER).