Rechtstipp: Maßregelungsverbot gilt auch im Kleinbetrieb
Arbeitgeber dürfen Beschäftigte auch in einem Kleinbetrieb nicht benachteiligen, wenn diese auf der Einhaltung von arbeitsrechtlichen Vorschriften bestehen. Das entschied das Arbeitsgericht Bonn und gab damit der Kündigungsschutzklage einer Krankenschwester statt, die in einer Arztpraxis angestellt war.