Freigestellter Personalrat hat Anspruch auf Prämie
Ein Personalrat hat auch dann Anspruch auf eine Leistungsprämie, wenn er für seine Personalratsarbeit vom Dienst freigestellt ist. Auf ein entsprechendes Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf macht der Frankfurter Bund-Verlag aufmerksam (Aktenzeichen: 13 K 4793/11).