Rechtstipp: Schadenersatzzahlung für Vergleich vor Gericht absetzbar
Die Kosten eines Rechtsstreits können Werbungskosten sein, wenn die Auseinandersetzung mit dem Job zu tun hat. Der Bundesfinanzhof sieht dabei auch die Kosten für einen Vergleich vor Gericht als steuerlich absetzbare Werbungskosten an.