Rechtstipp: Vorsicht bei Fahrzeugteilen ohne amtliches Prüfzeichen
In Deutschland nicht genehmigte Teile für Autos dürfen nicht verkauft werden, wenn sie hierzulande verwendet werden könnten. Entsprechende Hinweise im Angebot reichten nicht. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Hamm, wie die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) in Berlin mitteilte.