Blitzschutzanlagen in gefährdeten Regionen sinnvoll
Hausbesitzer sollten prüfen lassen, ob ihr Haus wirksam vor Blitzeinschlag geschützt ist. Besonders gefährdet sind bei Gewitter einzelne freistehende oder hohe Häuser und solche, die auf Anhöhen gebaut sind.
„Petit Tour de Manche“
Radurlauber können jetzt Frankreich und England in einer Rundtour entdecken. Die "Petit Tour de Manche" ist die zweite von drei Routen des transnationalen Projekts "Cycle West", die nun vollständig befahrbar ist. Sie führt auf insgesamt 428 Kilometern am Ärmelkanal entlang durch die französischen Regionen Bretagne und Normandie sowie durch die Grafschaft Dorset in Südwestengland.
Windows 8 auf Apple-Rechnern nutzen
Apple- und Windows-Software kann auf einem Computer gleichzeitig genutzt werden. Wie die Fachzeitschrift "Computerbild" in ihrer Online-Ausgabe berichtet, benötigt man dafür drei Dinge: das Programm "Parallels Desktop 8", einen Apple-Computer mit Intel-Prozessor sowie ausreichend Arbeitsspeicher.
Buchtipp: „Zellen fahren gerne Fahrrad“
Das Thema Altern wird von vielen negativ gesehen. Krankheit und Schwäche sind allerdings kein unausweichliches Alters-Schicksal, ist der Sportmediziner Martin Halle überzeugt. In seinem Buch "Zellen fahren gerne Fahrrad" erklärt er wissenschaftlich fundiert, was zum vorschnellen Altern führt und wie man seine biologische Uhr um Jahre bis Jahrzehnte zurückdrehen kann.
Jobwechsel bringt meist mehr Geld
Der Wechsel zu einem neuen Arbeitgeber bringt meist ein höheres Gehalt. Allerdings profitieren Männer deutlich häufiger als Frauen, wie aus einer Umfrage des Personaldienstleisters Manpower hervor geht. Demnach haben sich 61 Prozent der Arbeitnehmer durch einen Jobwechsel finanziell verbessert, aber nur etwa jede zweite Arbeitnehmerin.
Neues Gesetz könnte Spenden über PayPal erleichtern
Wer über den Internet-Zahlungsdienstleister PayPal spendet, sollte die Spende in Zukunft leichter steuerlich absetzen können. Von einem entsprechenden Gesetzentwurf berichtet das InternetportalPortal steuertipps.de. Geändert wird demnach die gesetzliche Regelung für Kleinspenden bis zu 200 Euro, sodass zukünftig Name und Kontonummer nicht mehr auf dem Spendenbeleg auftauchen müssen.