Rechtstipp: Unfall auf dem Weg zur Arbeit birgt Steuerfalle
Wer auf dem Weg zur Arbeit als Angestellter einen Unfall erleidet, kann bei einem Sachschaden die Differenz zwischen dem rechnerischen Buchwert und dem Verkaufserlös als Werbungskosten absetzen. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden.