Reise mit Mängeln

Nicht immer ist im Urlaub alles so schön, wie erhofft oder im Katalog beschrieben. Liegt das an einem Reisemangel, besteht in der Regel ein Anspruch auf Entschädigung in Form einer Reisepreisminderung. Es gibt allerdings keine allgemeingültigen Regelungen, wie hoch diese ausfallen muss.

Newsletteranmeldung

Nach oben