Schadenersatz wird bei Skiunfall ohne Helm gekürzt
Wer als Skifahrer unverschuldet in einen Unfall verwickelt wird, kann nicht mit vollem Schadensersatz rechnen, wenn er keinen Helm getragen hat. Das geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts München hervor (Aktenzeichen: 8 U 3652-11).