Selbstständige ALG-II-Empfänger müssen Einkommen schätzen

Selbstständige Empfänger von Arbeitslosengeld II müssen ihre erwarteten Einkünfte und Ausgaben beim Jobcenter angeben. Wie das Bundessozialgericht entschied (Urteil vom 28. März 2013, AZ: B 4 AS 42/12 R), gehört es zu den Mitwirkungspflichten, voraussichtliche Einnahmen und Aufwendungen der kommenden sechs Monate auf dem Vordruck "EKS" anzugeben.

„Toilettenfrau“ bekommt keinen Mindestlohn

Toilettenfrauen respektive –männer haben nach einem Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg nicht in jedem Fall Anspruch auf den tariflichen Mindestlohn für Gebäudereiniger. Die Klägerin, die als "Sanitärbetreuerin" in einem Kaufhaus arbeitete, konnte die Richter nicht davon überzeugen, dass sie überwiegend mit Reinigungsarbeiten beschäftigt war.

Mit Sicherheit Gutes tun

Große Kinderaugen, ausgestreckte Hände, geradezu flehend. Dazu aufgedunsene Hungerbäuche, die betroffen machen. Die Wirkung solcher Bilder sitzt, der Griff ins Portemonnaie folgt. Ein paar Euro in die Spendendose machen ein gutes Gefühl, gerade im Advent, der Zeit der Nächstenliebe. In den Fußgängerzonen tummeln sich die Spendensammler, Berge von Spendenbriefen flattern ins Haus.

Verfassungsrichter urteilen über Steuerregel zur Arbeitslosenversicherung

Mit der Neuregelung der Absetzbarkeit von Beiträgen für die Krankenversicherung im Jahr 2010 sind andere Versicherungsbeiträge faktisch steuerlich nicht mehr absetzbar. Das gilt auch für die Arbeitslosenversicherung. Gegen diese Nichtabsetzbarkeit wurde nun Verfassungsbeschwerde (Aktenzeichen: 2 BvR 598/12) eingereicht.

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