Gewinn einer ehemals erfolglosen Firma kann zur Steuerfalle werden
Wer sein Unternehmen so erfolglos führt, dass er keine Gewinne erzielt, bekommt irgendwann Post vom Finanzamt. Das Unternehmen wird dann als Liebhaberei eingestuft, die Verluste können nicht länger steuerlich geltend gemacht werden. Diese Einschätzung kann sich aber wieder ändern, wenn das Unternehmen doch noch profitabel wird, wie ein Urteil des Bundesfinanzhofs zeigt.