Verkäufer muss über Marderschäden informieren
Der Verkäufer eines Hauses muss den Käufer über Schäden durch Marderbefall informieren. Sonst haftet er trotz eines Gewährleistungsausschlusses wegen Arglist auf Schadenersatz. Dies entschied das Oberlandesgericht Koblenz (Aktenzeichen: 4 U 874/12).
Langer Weg zur Mülltonne kann Grund für Mietminderung sein
Mieter dürfen die Miete mindern, wenn der Weg zur Mülltonne deutlich verlängert wird. Das entschied das Amtsgericht Berlin-Köpenick (Aktenzeichen: 6 C 258/12). Ursprünglich befand sich der Müllplatz in 85 Metern Entfernung zum Haus auf einem Nachbargrundstück, das die Mieterin erreichen konnte, ohne über eine öffentliche Straße zu gehen.
Gesetzliche Unfallversicherung deckt auch zwei Heimwege am Tag ab
Wer das Büro verlässt, auf dem Heimweg aber umkehrt und im Betrieb noch einmal in ein dienstliches Gespräch verwickelt wird, steht auch auf dem zweiten Nachhauseweg unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Das entschied das Landessozialgericht Baden-Württemberg (Aktenzeichen: L 2 U 5220/10).
Private Krankenversicherung muss nicht jede Vorsorgeuntersuchung zahlen
Eine private Krankenversicherung muss einem gesunden Versicherten die Kosten einer Gendiagnostik aus Vorsorgegründen nicht erstatten. Das geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Stuttgart (Aktenzeichen: 13 S 131/12) hervor. In dem Fall hatte eine Versicherte wegen früherer Krebserkrankungen von Familienangehörigen die Sorge, selbst genetisch gefährdet zu sein.
Krankentagegeld-Anspruch endet mit Beginn einer Rentenzahlung
Sobald ein Versicherter Leistungen aus einer Altersrente bekommt, darf seine Krankentagegeld-Versicherung die Zahlungen einstellen. Das gilt nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (Aktenzeichen: 7 U 256/10) auch für den Fall, dass der Versicherte eine vorgezogene Altersrente aus dem Versorgungswerk für Ärzte bekommt.
Bank haftet nicht für durch Berater vermittelte Kapitalanlage
Beim Erwerb einer unwirtschaftlichen Immobilie auf Rat eines bankunabhängigen Anlageberaters trägt der Verbraucher das Risiko und nicht die kreditgebende Bank. Das hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden und damit ein Urteil des Landgerichts Paderborn bestätigt, wie das Gericht am Montag mitteilte.