Bank darf nach Kreditkündigung keine Vorfälligkeitsentschädigung fordern
Bankkunden, deren Immobilienkredit von der Bank gekündigt wurde, müssen keine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen. Wird sie ihnen trotzdem vom Kreditinstitut in Rechnung gestellt, können sie das Geld zurückfordern. Das empfiehlt die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg mit Blick auf eine aktuelle Verhandlung vor dem Bundesgerichtshof (Aktenzeichen: XI ZR 512/11).