Viele Wohnungen sind kleiner als im Mietvertrag festgeschrieben

Bei etwa zwei Dritteln aller Wohnungen stimmen die im Mietvertrag genannten Quadratmeterzahlen nicht mit der tatsächlichen Wohnungsgröße überein. Darauf weisen die schleswig-holsteinischen Mietervereine hin. Doch Mieter dürfen zu viel gezahlte Mieten nicht in jedem Fall zurückfordern. Ob sie Ansprüche haben und wie hoch diese ausfallen, hängt vom Ausmaß der Flächenabweichung ab.

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