Der Rechtsstreit zwischen zwei Pharmafirmen
über die angeblich irreführende Werbung für ein Diabetesmedikament
geht in eine neue Runde. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH)
am Mittwoch in Karlsruhe.

Karlsruhe (dapd). Der Rechtsstreit zwischen zwei Pharmafirmen
über die angeblich irreführende Werbung für ein Diabetesmedikament
geht in eine neue Runde. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH)
am Mittwoch in Karlsruhe.

Im vorliegenden Fall war Sanofi-Aventis mit einer Klage gegen die
konkurrierende Pharmafirma Novo Nordisk wegen angeblich
irreführender Werbung für ein Arzneimittel zur Behandlung der
Zuckerkrankheit Diabetes mellitus in den Vorinstanzen gescheitert.
Der 1. Zivilsenat des BGH hob nun das Berufungsurteil teilweise auf
und verwies die Sache an das Berliner Kammergericht zurück.

Sanofi-Aventis wendet sich gegen eine Werbeaussage in einem
Faltblatt, wonach das von Novo Nordisk vertriebene Mittel Levemir
gegenüber dem Sanofi-Medikament Lantus zu einer geringeren
Gewichtszunahme und damit zu einem „Gewichtsvorteil“ führe. Für
Patienten und die verschreibenden Ärzte ist dies von großer
Bedeutung, da Diabetes-Patienten in der Regel darunter leiden, dass
Insulinpräparate notgedrungen zu einem Gewichtsanstieg führen.

(Zusammenfassung bis 1500, 30 Zeilen)

dapd.djn/T2013020651370/dmu/mwa

(Karlsruhe)