Ersthelfer an einer Unfallstelle sollten
grundsätzlich erst für die Eigensicherung sorgen und dann erst zur
Tat schreiten. Das empfiehlt der ADAC in München. Sehe man einen
Unfall, gelte es, sofort die Warnblinkanlage einzuschalten und in
sicherem Abstand zur Unfallstelle auf dem Standstreifen anzuhalten.
München (dapd). Ersthelfer an einer Unfallstelle sollten
grundsätzlich erst für die Eigensicherung sorgen und dann erst zur
Tat schreiten. Das empfiehlt der ADAC in München. Sehe man einen
Unfall, gelte es, sofort die Warnblinkanlage einzuschalten und in
sicherem Abstand zur Unfallstelle auf dem Standstreifen anzuhalten.
Die nächsten Schritte seien: Warnweste anziehen, vorsichtig
aussteigen, möglichst hinter der Leitplanke laufen und das
Warndreieck mindestens 100 Meter (auf der Autobahn 150 Meter) vor
der Unfallstelle aufstellen.
Ein Notruf unter der Nummer 112 sollte folgende Informationen
beinhaltet: Wo hat sich der Unfall ereignet? Was ist passiert? Wie
viele Personen sind beteiligt? Welche Verletzungen gibt es? Wichtig
ist laut ADAC, Rückfragen der Notrufzentrale abzuwarten.
„Wer geschult ist, sollte zuerst die lebenswichtigen Funktionen
des Unfallopfers überprüfen“, beschreibt ADAC-Mitarbeiterin
Christina Schneider die nächsten Schritte: „Wer nicht geschult ist
und sich keine Sofortmaßnahmen am Unfallort zutraut, sollte die
Unfallopfer dennoch nicht alleine lassen bis die Rettungskräfte
eintreffen.“
Kommt es nach einem Unfall zu einem Stau, ist man verpflichtet,
eine Rettungsgasse zu bilden. Das heißt, alle Autos auf der linken
Fahrspur halten sich möglichst links, alle anderen fahren nach
rechts. „Für Rettungsfahrzeuge ist der Standstreifen als Rettungsweg
nicht geeignet, da er oft nicht durchgehend ausgebaut ist oder von
liegengebliebenen Fahrzeugen blockiert wird“, erläutert Schneider.
dapd.djn/T2012103001785/nom/K2120/mwa
(München)