Ein transsexueller Mann zahlt auch nach einer
Geschlechtsumwandlung zur Frau in der privaten Krankenversicherung
weiter den Männertarif. Das entschied der Bundesgerichtshof
(Aktenzeichen: IV ZR 1/11).
Köln (dapd). Ein transsexueller Mann zahlt auch nach einer
Geschlechtsumwandlung zur Frau in der privaten Krankenversicherung
weiter den Männertarif. Das entschied der Bundesgerichtshof
(Aktenzeichen: IV ZR 1/11). Der Versicherer hatte den Betroffenen in
den teureren Frauentarif umsetzen wollen und dies damit begründet,
dass sich der Versicherte deutlich dem Erscheinungsbild des
weiblichen Geschlechts angenähert habe.
Der BGH sah das anders: Der Versicherer habe schlicht keine
rechtliche Handhabe, die Prämie an den Frauentarif anzupassen. Weder
das Transsexuellengesetz noch das Versicherungsvertragsgesetz oder
der Versicherungsvertrag selbst böten eine Handhabe für die
Umgruppierung in den teureren Tarif.
dapd.djn/T2012090603261/ome/K2120/mhs
(Köln)