Viele Mieter betrachten Hausflure und Treppen als
Teil der eigenen Wohnung und stellen dort Kinderwagen, Garderoben
oder Schuhregale auf. Damit versperren sie oft den Weg. Ärger mit
dem Vermieter und Mitmietern ist damit programmiert. Darauf weist
der Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen hin.

Hamburg (dapd). Viele Mieter betrachten Hausflure und Treppen als
Teil der eigenen Wohnung und stellen dort Kinderwagen, Garderoben
oder Schuhregale auf. Damit versperren sie oft den Weg. Ärger mit
dem Vermieter und Mitmietern ist damit programmiert. Darauf weist
der Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen hin.

Da Flure und Treppen von allen Bewohnern genutzt werden, seien
gegenseitige Rücksichtnahme und bei einer etwaigen Nutzung eine
vorherige Abstimmung mit dem Vermieter erforderlich. Entscheidend
für die Nutzung seien die Platzverhältnisse. So müsse der Fluchtweg
unbedingt frei bleiben.

Grundsätzlich sind Garderoben, Schuhe, Schränke, Gardinen, Bilder
oder Blumenkübel im Treppenhaus nicht erlaubt. Ein Kinderwagen darf
aber im Treppenhaus abgestellt werden. Das geht aus einem Urteil des
Landgerichts Berlin hervor (Aktenzeichen: 63 S 487/08). Der
Vermieter kann auch das Abstellen eines Rollators im Treppenhaus
eines Mehrfamilienhauses grundsätzlich nicht untersagen. Der Mieter
muss das Gerät aber an einem geeigneten Platz zusammenklappen.

dapd.djn/T2012102201911/kaf/K2120/mwo

(Hamburg)