Mit den Mitte Dezember in Kraft getretenen
Änderungen der Trinkwasserverordnung werden erstmals verbindliche
Regeln für die in den Leitungen verwendeten Materialien und
Werkstoffe eingeführt. Das Umweltbundesamt (UBA) kann nun zur
Bewertung der hygienischen Eignung von Werkstoffen und Materialien
verbindliche Anforderungen festlegen.

Dessau (dapd). Mit den Mitte Dezember in Kraft getretenen
Änderungen der Trinkwasserverordnung werden erstmals verbindliche
Regeln für die in den Leitungen verwendeten Materialien und
Werkstoffe eingeführt. Das Umweltbundesamt (UBA) kann nun zur
Bewertung der hygienischen Eignung von Werkstoffen und Materialien
verbindliche Anforderungen festlegen. Diese werden die bisher
unverbindlichen Leitlinien nach und nach ersetzen. Jeweils zwei
Jahre nach deren Festlegung dürfen bei der Neuerrichtung und
Instandhaltung von Trinkwasser-Installationen nur noch Werkstoffe
und Materialien verwendet werden, die diesen Anforderungen
entsprechen, wie das UBA mitteilte.

Trinkwasser aus dem öffentlichen Leitungsnetz kommt laut UBA in
der Regel überall in Deutschland mit sehr guter Qualität in den
Häusern an. Dort, wo Verunreinigungen des Trinkwassers festgestellt
werden, entstünden diese meistens in der Trinkwasser-Installation im
Gebäude, also durch falsche Materialien für Rohre, Armaturen oder
Schläuche.

Daher sollte für Lebensmittelzwecke oder zum direkten Trinken
kein abgestandenes Wasser verwendet werden, sondern nur frisches und
kühles aus der Leitung, raten die Umweltexperten. Das Wasser sollte
aber etwa eine halbe Minute ablaufen, bevor es genutzt wird. Dadurch
würden potenzielle Stoffe aus Installationsmaterialien aus den
Leitungen gespült.

(UBA zu Trinkwasser im Internet: http://url.dapd.de/hpUyGz )

dapd.djn/T2012121401981/mwo/mwa

(Dessau)