Der Unfallexperte des TÜV Thüringen, Achmed Leser,
beklagt, dass das richtige Verhalten an Bushaltestellen „bei vielen
Führerscheininhabern nicht mehr auf dem aktuellen Stand“ sei. Laut
Straßenverkehrsordnung dürfen Omnibusse des Linienverkehrs und
gekennzeichnete Schulbusse, die sich mit eingeschaltetem
Warnblinklicht einer Haltestelle nähern, nicht überholt werden.
Erfurt (dapd). Der Unfallexperte des TÜV Thüringen, Achmed Leser,
beklagt, dass das richtige Verhalten an Bushaltestellen „bei vielen
Führerscheininhabern nicht mehr auf dem aktuellen Stand“ sei. Laut
Straßenverkehrsordnung dürfen Omnibusse des Linienverkehrs und
gekennzeichnete Schulbusse, die sich mit eingeschaltetem
Warnblinklicht einer Haltestelle nähern, nicht überholt werden. Wenn
ein Bus an einer Haltestelle mit eingeschaltetem Warnblinklicht
stoppt, darf daran nur mit Schrittgeschwindigkeit vorbeigefahren
werden. Das gilt auch für den Gegenverkehr auf derselben Fahrbahn.
„Wenn Omnibusse des Linienverkehrs und gekennzeichnete Schulbusse
die Haltestelle wieder verlassen wollen, müssen die anderen
Verkehrsteilnehmer ihnen das ermöglichen“, sagt Leser in Erfurt.
Schulbusse sind mit einem orangefarbenen, viereckigen
Hinweisschild, auf dem zwei Kinder abgebildet sind, gekennzeichnet.
Das Zeichen ist sowohl vorn als auch hinten am Bus angebracht. Es
signalisiert den Verkehrsteilnehmern, an Haltepunkten besonders
vorsichtig vorbeizufahren. „Gerade jüngere Schüler können
Verkehrssituationen nicht richtig einschätzen. Sie überqueren oft
unüberlegt und spontan die Fahrbahn“, sagt Leser.
dapd.djn/T2012110700879/nom/K2120/mwa
(Erfurt)