Zumeist geht es so: Heckklappe oder Tür auf, ein
Sprung, und der Hund ist reisefertig. Über die Sicherheit des Tieres
während der Autofahrt machen sich offensichtlich nur wenige
Gedanken. Präzise Bestimmungen, was zu tun ist, sind in der
Straßenverkehrsordnung nicht zu finden.

Köln (dapd). Zumeist geht es so: Heckklappe oder Tür auf, ein
Sprung, und der Hund ist reisefertig. Über die Sicherheit des Tieres
während der Autofahrt machen sich offensichtlich nur wenige
Gedanken. Präzise Bestimmungen, was zu tun ist, sind in der
Straßenverkehrsordnung nicht zu finden. Der entsprechende Paragraf
23 verpflichtet den Fahrer lediglich sicherzustellen, dass die
Verkehrssicherheit durch die Beladung nicht beeinträchtigt wird.
Dazu zählt der Gesetzgeber auch Hunde.

Die sind nach Ansicht von Hans-Ulrich Sander,
Kraftfahrzeug-Experte des TÜV Rheinland in Köln, am besten „in einer
ausreichend großen Transportbox“ aufgehoben. „Viele Tiere fühlen
sich in der Höhlenatmosphäre sogar pudelwohl.“ Allerdings ist
erfahrungsgemäß ein Gewöhnungszeitraum notwendig. Deshalb sollte dem
Tier Gelegenheit gegeben werden, sich in vertrauter Umgebung, am
besten ohne zunächst zu fahren, an seinen neuen Reiseplatz zu
gewöhnen.

Bei kleineren Hunden sollte die kompakte Box im Fußraum hinter
den Vordersitzen platziert werden. Für größere Boxen bietet sich der
Laderaum von Kombis, Vans und SUVs an. Hierbei ist laut Sander
darauf zu achten, dass das Behältnis quer zur Fahrtrichtung direkt
an die Lehne der Rücksitzbank gestellt wird. So verteilen sich bei
einem Aufprall die Kräfte gleichmäßiger, das Tier übersteht die
Belastung besser. Wer die Box zusätzlich mit Spanngurten sichert und
dazu ein stabiles, möglichst fest installiertes Trenngitter einbaut,
reduziert bei einem heftigen Unfall die Verletzungsgefahr für
Fondpassagiere.

„Haltegeschirre, die am Gurtschloss oder mit Isofix-Haken
befestigt werden, sind nur zweite Wahl“, sagt der
TÜV-Rheinland-Fachmann. Denn sie sorgen zwar dafür, dass das Tier
den Fahrer unterwegs nicht behindert. Sie bieten aber bei einem
Unfall nur einen begrenzten Schutz. Wenn schon Geschirr, dann sollte
auf breite Gurte und solide Verschlüsse geachtet und der Hund stramm
festgeschnallt werden.

Beim Kauf von Boxen oder Rückhaltesystemen sollte unbedingt auf
das Zeichen für geprüfte Sicherheit (GS) geachtet werden. Außerdem
sollten die Produkte nach der Crashtest-Prüfnorm ECE R17, ECE R126
oder DIN 75410-2 getestet sein.

dapd.djn/T2012070301231/nom/K2120/mwa

(Köln)