Arbeitnehmer, die für die Zigarettenpause den
Arbeitsplatz verlassen und auf dem Rückweg verunglücken, sind nicht
unfallversichert. Denn das Rauchen sei eine „persönliche
Angelegenheit ohne sachlichen Bezug zur Berufstätigkeit“, stellte
das Sozialgericht Berlin klar (Aktenzeichen: S 68 U 577/12).
Berlin (dapd). Arbeitnehmer, die für die Zigarettenpause den
Arbeitsplatz verlassen und auf dem Rückweg verunglücken, sind nicht
unfallversichert. Denn das Rauchen sei eine „persönliche
Angelegenheit ohne sachlichen Bezug zur Berufstätigkeit“, stellte
das Sozialgericht Berlin klar (Aktenzeichen: S 68 U 577/12).
Damit wiesen die Richter die Klage einer Pflegehelferin gegen die
Berufsgenossenschaft ab. Die in einem Seniorenheim angestellte
Klägerin hatte ihren Arbeitsplatz verlassen, um vor der Tür eine
Zigarette zu rauchen. Auf dem Rückweg stürzte sie und brach sich den
Arm. Die Klägerin meinte, dass es sich um einen Arbeitsunfall
handelte. Denn den Weg durch die Eingangshalle lege sie täglich
mehrmals bei allen möglichen Gelegenheiten zurück. Dass sie in
diesem Fall von einer Zigarettenpause zurückgekommen sei, dürfe
keine Rolle spielen.
Die Richter begründeten ihr Urteil damit, dass es die freie
Entscheidung der Klägerin gewesen sei, ob sie zum Rauchen gehe oder
nicht. Ein Bezug zur beruflichen Tätigkeit bestehe nicht. Das
Rauchen sei insbesondere nicht mit der Nahrungsaufnahme
vergleichbar.
Essen und Trinken seien unter anderem notwendig, um die
Arbeitskraft aufrechtzuerhalten. Beim Rauchen handele es sich
hingegen um den Konsum eines Genussmittels. Deshalb sei zwar der Weg
zur Kantine versichert, nicht aber der Weg zur Raucherpause. Das
Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
dapd.djn/T2013020601229/rog/K2120/mwa
(Berlin)