Wer auf der Fahrt zur Arbeit einen Unfall baut, kann
die Kosten als Werbungskosten steuerlich absetzen. Das berichtet das
Internetportal steuertipps.de.

Köln (dapd). Wer auf der Fahrt zur Arbeit einen Unfall baut, kann
die Kosten als Werbungskosten steuerlich absetzen. Das berichtet das
Internetportal steuertipps.de.

Die Kosten müssen in dem Jahr geltend gemacht werden, in dem sie
bezahlt wurden, die Ausgaben für eine Absetzung für außergewöhnliche
Abnutzung (AfaA) müssen dagegen im Unfalljahr steuerlich geltend
gemacht werden. Außerdem muss nachgewiesen werden, dass sich der
Unfall auf einer beruflichen Fahrt ereignet hat. Hilfreiche Indizien
hierfür sind Ort und Uhrzeit des Unfalls.

Besonders aussagekräftig ist dabei eine Bescheinigung des
Arbeitgebers, aus der der Anlass der Fahrt ersichtlich ist. Alle
relevanten Informationen sollten daher möglichst zeitnah nach dem
Unfall zusammengestellt werden, da es erfahrungsgemäß Monate später
beim Erstellen der Steuererklärung schwierig wird.

dapd.djn/T2012110902952/ome/K2120/rad

(Köln)