Auch in der privaten Krankenversicherung gelten
seit Dezember 2012 die neuen Unisex-Tarife. Damit müssen Männer
einer Studie der Ratingagentur Morgen & Morgen zufolge – wie
erwartet – deutlich tiefer in die Tasche greifen. So zahlt ein
30-Jähriger im Schnitt monatlich 100 Euro mehr für seinen
Versicherungsschutz. Doch auch für viele Frauen wird es
überraschenderweise teurer.
Berlin (dapd). Auch in der privaten Krankenversicherung gelten
seit Dezember 2012 die neuen Unisex-Tarife. Damit müssen Männer
einer Studie der Ratingagentur Morgen & Morgen zufolge – wie
erwartet – deutlich tiefer in die Tasche greifen. So zahlt ein
30-Jähriger im Schnitt monatlich 100 Euro mehr für seinen
Versicherungsschutz. Doch auch für viele Frauen wird es
überraschenderweise teurer.
So liegt die Ersparnis für eine 30-jährige Frau lediglich bei
knapp über einem Euro. Eine 40-Jährige zahlt im Schnitt sogar rund
sieben Euro mehr pro Monat.
Das liegt zum einen daran, dass die neuen Unisex-Tarife bei
Frauen wesentlich beliebter sind als bei Männern und der
Frauenanteil hier daher deutlich überwiegt. Für die Versicherungen
ist ein hoher Frauenanteil aber teurer, weil Frauen im Schnitt
deutlich höhere Gesundheitskosten verursachen als Männer.
„Um die Anforderungen einer nachhaltig tragfähigen Kalkulation zu
erfüllen, müssen angesichts der ungewissen Bestandszusammensetzungen
der neuen Unisex-Tarife zudem zusätzliche ‚Sicherheitspuffer‘
eingebaut werden“, erläutert Jens Wegner vom Verband der Privaten
Krankenversicherung.
Zwtl.: Niedrigerer Rechnungszins
Erschwerend kommt die Absenkung des Rechnungszinses hinzu. Sie
greift bei vielen Versicherern, nachdem die Deutsche
Aktuarvereinigung (DAV) empfohlen hat, den Zins von 3,5 auf 2,75
Prozent herunterzusetzen. Dazu verpflichtet sind die Versicherer
allerdings nicht.
„Zudem verbinden viele Unternehmen die Neukalkulation der Tarife
mit einem niedrigeren Rechnungszins. Damit wird die langfristige
Finanzierbarkeit der neuen Unisex-Tarife gestärkt“, sagt Wegner.
„Dies wirkt in einer anhaltenden Niedrigzinsphase als zusätzliche
Sicherung und macht die Beiträge für die Zukunft noch stabiler.“
Zwtl.: Keine Ersparnis, aber mehr Leistungen durch einen Wechsel
Verpflichtend sind die neuen Unisex-Tarife nur für Neukunden, die
nach dem 21. Dezember 2012 einen Vertrag unterzeichnet haben. Für
Altverträge gilt hingegen ein Bestandsschutz, so dass die
Versicherten von der Neuregelung zunächst nicht betroffen sind. „Für
Bestandskunden ändert sich erst einmal nichts – es sei denn, man
will seinen Tarif ändern, dann greifen die neuen Unisex-Tarife“,
erklärt Katja Rupp von der Deutschen Gesellschaft für Versicherte
und Patienten (DGVP).
Während ein freiwilliger Wechsel in die neuen Tarife für
männliche Versicherungsnehmer wegen der höhen Mehrkosten meist keine
Option sein dürfte, sollten Frauen auf jeden Fall nachrechnen, ob
sich ein Wechsel für sie nicht doch lohnen könnte. Denn auch wenn
die finanzielle Entlastung gering ist, bietet ein neuer Unisex-Tarif
möglicherweise bessere Leistungen.
„Wer also wechseln möchte, der kann das – man sollte es sich
immer durchrechnen lassen, was für einen im konkreten Fall sinnvoll
ist“, empfiehlt Rupp. Der Versicherungsnehmer sollte sich dabei aber
bewusst sein, dass es keine Rückkehr in die alten Tarife gibt.
dapd.djn/T2013021300888/ome/K2120/rad
(Berlin)