Umsatzsteuer-Voranmeldungen und
Lohnsteuer-Anmeldungen können ab 1. Januar 2013 nur noch über das
Internet an das Finanzamt übermittelt werden, wenn der Absender über
ein elektronisches Zertifikat verfügt. Das gilt auch für einen
Antrag auf Dauerfristverlängerung und die Anmeldung einer
Sondervorauszahlung.
Berlin (dapd). Umsatzsteuer-Voranmeldungen und
Lohnsteuer-Anmeldungen können ab 1. Januar 2013 nur noch über das
Internet an das Finanzamt übermittelt werden, wenn der Absender über
ein elektronisches Zertifikat verfügt. Das gilt auch für einen
Antrag auf Dauerfristverlängerung und die Anmeldung einer
Sondervorauszahlung.
Das nötige Formular ist auf dem von der Finanzverwaltung
betriebenen Internetportal www.elsteronline.de abrufbar. Nach
erfolgter Registrierung bekommen Steuerzahler auf dem Postweg
Aktivierungsdaten für den Online-Zugang, mit dem das Zertifikat
abgerufen und auf dem Rechner gespeichert werden kann, wo es bei
jeder Datenübertragung aufgerufen wird.
dapd.djn/T2012100401449/ome/K2120/rad
(Berlin)