Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG)
verfällt der Urlaubsanspruch eines arbeitsunfähig kranken
Arbeitnehmers 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres. Auch wer eine
Erwerbsminderungsrente erhielt und dann in den Ruhestand tritt,
bekommt nur für die noch nicht verfallenen Urlaubsansprüche eine
finanzielle Abgeltung, wie das BAG am Dienstag in Erfurt mitteilte.

Erfurt (dapd). Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG)
verfällt der Urlaubsanspruch eines arbeitsunfähig kranken
Arbeitnehmers 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres. Auch wer eine
Erwerbsminderungsrente erhielt und dann in den Ruhestand tritt,
bekommt nur für die noch nicht verfallenen Urlaubsansprüche eine
finanzielle Abgeltung, wie das BAG am Dienstag in Erfurt mitteilte.

Dem aktuellen Urteil des BAG lag der Fall einer Angestellten
einer Reha-Klinik in Baden-Württemberg zugrunde. Sie war zwischen
2001 und 2009 dort beschäftigt. Ab Dezember 2004 bezog die Frau eine
befristete Rente wegen Erwerbsminderung, ihr Arbeitsverhältnis ruhte
bis zu ihrem Ausscheiden 2009.

Eine Abgeltung für nicht genommenen Urlaub steht ihr laut BAG nur
für die Jahre 2008 und 2009 zu.

(Aktenzeichen: Bundesarbeitsgericht 9 AZR 353/10)

dapd.djn/T2012080702541/uk/pon

(Erfurt)