Hat ein Versicherter bei Abschluss einer
Berufsunfähigkeitsversicherung Erkrankungen verschwiegen, hat er
keinen Anspruch auf Zahlungen. Das geht aus einem Urteil des
Landgerichts Coburg hervor, das am Freitag veröffentlicht wurde.

Coburg (dapd). Hat ein Versicherter bei Abschluss einer
Berufsunfähigkeitsversicherung Erkrankungen verschwiegen, hat er
keinen Anspruch auf Zahlungen. Das geht aus einem Urteil des
Landgerichts Coburg hervor, das am Freitag veröffentlicht wurde.

Geklagt hatte ein Mann, der bei Abschluss eines
Versicherungsvertrages im Februar 2007 bereits seit mehreren Wochen
wegen Wirbelsäulenbeschwerden krankgeschrieben war, dies aber nicht
angegeben hatte. Rund eineinhalb Jahre später beantragte er von der
Versicherung die Zahlung von 1.000 Euro monatlicher Rente. Die
Versicherung lehnte dies ab, nachdem sie sich über die
Krankengeschichte des Klägers genau informiert hatte. Das Gericht
sah es als erwiesen an, dass der Kläger die Versicherung arglistig
getäuscht hatte.

dapd.djn/T2012092800341/dwe/wld/mwo

(Coburg)