Im Rechtsstreit zwischen der
Verbraucherorganisation Foodwatch und dem Nahrungsmittelkonzern
Unilever über die Margarine „Becel pro.activ“ steht ein Urteil
bevor. Das Landgericht Hamburg entscheidet am Freitag (5. Oktober,
9.55 Uhr) darüber, ob Unilever den Verbrauchern womöglich über
Gesundheitsrisiken durch den Verzehr der cholesterinsenkenden
Margarine getäuscht hat.

Hamburg (dapd). Im Rechtsstreit zwischen der
Verbraucherorganisation Foodwatch und dem Nahrungsmittelkonzern
Unilever über die Margarine „Becel pro.activ“ steht ein Urteil
bevor. Das Landgericht Hamburg entscheidet am Freitag (5. Oktober,
9.55 Uhr) darüber, ob Unilever den Verbrauchern womöglich über
Gesundheitsrisiken durch den Verzehr der cholesterinsenkenden
Margarine getäuscht hat. Diesen Vorwurf erhebt Foodwatch gegenüber
dem Unternehmen.

Der Konzern hatte verbreitet, dass es aus wissenschaftlicher
Sicht keinen Hinweis darauf gebe, „dass der Verzehr
Pflanzensterin-angereicherter Produkte mit Nebenwirkungen in
Verbindung zu bringen ist“. Foodwatch sieht darin eine
Verschleierung von Hinweisen auf Nebenwirkungen. Denn die der
Margarine zugesetzten Pflanzensterine verursachten Ablagerungen in
den Gefäßen und erhöhten so das Risiko auf Herzkrankheiten.

dapd.djn/T2012100551568/jbe/jaw/mai/mwo/roy

(Hamburg)