Wer Vater eines nichtehelichen Kindes ohne
Sorgerecht ist, kann die Mitversicherung in einer privaten
Krankenversicherung auch dann kündigen, wenn er keinen Nachweis
einer Folgeversicherung vorlegt. Das hat das Amtsgericht Düsseldorf
entschieden (Aktenzeichen 48 C 11351/11).
Düsseldorf (dapd). Wer Vater eines nichtehelichen Kindes ohne
Sorgerecht ist, kann die Mitversicherung in einer privaten
Krankenversicherung auch dann kündigen, wenn er keinen Nachweis
einer Folgeversicherung vorlegt. Das hat das Amtsgericht Düsseldorf
entschieden (Aktenzeichen 48 C 11351/11).
Damit gaben die Düsseldorfer Richter dem Vater des Kindes Recht.
Er hatte darauf verwiesen, dass die Mutter für die lückenlose
Weiterversicherung zuständig sei. Seine Begründung: Verantwortlich
für die Weiterversicherung seien nach dem
Versicherungsvertragsgesetz ausdrücklich der Versicherte selbst oder
seine gesetzlichen Vertreter – in diesem Fall also die Mutter. Die
könne sich um den Versicherungsschutz kümmern, entschied das
Gericht. Sie habe dafür auch ausreichend Zeit gehabt, da der Vater
sie frühzeitig informiert habe.
dapd.djn/T2012092101738/ome/K2120/mhs
(Düsseldorf)